- Dokumente erfassen und prüfen: Zunächst gilt es, die wichtigsten Arbeitsunterlagen wie Dokumente bezüglich des Anlagevermögens und der Warenbestände, bestehende Verträge und Kontoauszüge sowie offene Forderungen und Rechnungen zusammenzustellen. Sämtliche Belege der Buchhaltung müssen korrekt und nachvollziehbar vorliegen. Gleiches gilt für Fahrtenbücher, Verträge über Kredite und Versicherungen sowie offene Forderungen und offene Verpflichtungen. Die vorliegenden Unterlagen müssen in diesem Schritt noch einmal genau geprüft werden.
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB): Im Rahmen der Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens chronologisch und lückenlos erfasst. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) gelten für alle Selbstständigen und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Einige Grundsätze sind beispielsweise Übersichtlichkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit. Alle GoB hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen – die GoB sind zum Teil im Handelsgesetzbuch HGB verankert und aus der kaufmännischen Praxis entstanden.
- Bilanzerstellung: In der Bilanz werden das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens gegenübergestellt. Sie muss am Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden.
- Gewinn-und-Verlustrechnung: Bei der Gewinn-und-Verlustrechnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
- Anhang: Für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen ist Bestandteil des Jahresabschlusses auch ein sogenannter Anhang. In diesem Anhang werden Ergänzungen oder Erklärungen zu einzelnen Positionen in der Bilanz beziehungsweise in der Gewinn-und-Verlustrechnung festgehalten.
- Lagebericht: Grundsätzlich haben Kapitalgesellschaften nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen, Genossenschaften, Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen sind von dieser Pflicht befreit. Unter bestimmten Umständen sind auch Personenhandelsgesellschaften zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet. In dem Lagebericht werden die Lage der Gesellschaft, der Geschäftsverlauf und das Ergebnis sowie Prognosen, Chancen und Risiken beschrieben.
- Konzernabschluss: Im Konzernabschluss – dem Jahresabschluss eines Konzerns – werden die Vermögenslage, die Finanzlage und die Ertragslage eines Konzerns dargestellt. Da die Unternehmen innerhalb eines Konzerns in der Regel unabhängig voneinander agieren, jedoch wirtschaftlich zusammenhängen, ergeben sich Verzerrungen in den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften. Um diese zu bereinigen und ein Gesamtbild zu erhalten, wird ein Konzernabschluss erstellt.
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Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens – dabei dient er als Basis für zukünftige Planungen und Entscheidungen. Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung erstellen wir den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlustrechnung. Je nach Anforderung auch mit Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung.
Unsere Kompetenzen beim Jahresabschluss
PMPG LUXTAX
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Bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses setzen wir auf einen intensiven und vertrauensvollen Austausch. Als Ihre Experten in Luxemburg beherrschen wir die Klaviatur der verschiedenen Rechnungslegungsstandards sicher und routiniert.
Egal, ob wir Ihren Abschluss nach den luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften (Lux GAAP), den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder – bei internationaler Ausrichtung – nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) oder US-GAAP erstellen: Wir garantieren Ihnen eine transparente und faire Abwicklung.
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