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Betriebliche Steuererklärung für Gründer und Unternehmen

Andreas Theres - Partner und Steuerberater

Wir erklären Ihre Steuern – Ihnen und dem Finanzamt gegenüber.

Andreas Theres

Partner und Steuerberater

Wir machen’s einfach.

Andreas Theres - Partner und Steuerberater

Hallo, ich bin Andreas Theres und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Einfacher für Sie: die Steuererklärung machen lassen!

    Mit der Einkommenssteuererklärung übermitteln Sie dem Finanzamt Informationen über Ihre Einkommensverhältnisse des vergangenen Jahres. Doch das deutsche und luxemburgische Steuerrecht wird immer komplizierter und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer immer wieder vor neue Fragen und Herausforderungen. Überlassen Sie Ihre Steuererklärung daher einem Steuerberater von PMPG. Wir fertigen Steuererklärungen für Unternehmen, Freiberufler, Angestellte, Immobilienbesitzer oder Rentner an mit dem Ziel einer maximalen Steuerersparnis. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch jederzeit rund um die Steuererklärung eine Beratung. So helfen wir Ihnen dabei, mögliche finanzielle Spielräume auszuschöpfen – und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

    Ihre Steuererklärung – sicher und fristgerecht

    In Luxemburg unterliegen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen spezifischen Deklarationspflichten. Wir begleiten Sie dabei, Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und Optimierungspotenziale auszuschöpfen.

    Für Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften)

    Juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Luxemburg sind zur jährlichen Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Dies umfasst im Wesentlichen:

    • Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer: Deklaration der weltweiten bzw. lokal erzielten Gewinne.
    • Vermögensteuer: Jährliche Feststellung des Nettovermögens zum Stichtag 01. Januar.
    • Umsatzsteuer (TVA): Je nach Umsatzgröße monatliche, vierteljährliche oder jährliche Meldungen sowie eine zusammenfassende Jahreserklärung.
    • Neu ab 2026: Beachten Sie die erweiterten Melde- und Registrierungspflichten im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) für Konzerneinheiten.

    Für Privatpersonen & Grenzgänger

    Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (Modell 100) besteht in Luxemburg unter anderem, wenn:

    • Das steuerpflichtige Haushaltseinkommen einen Betrag von 100.000 € übersteigt.
    • Mehrere Einkommen gleichzeitig bezogen werden (z. B. Ehepaare mit zwei Gehältern in Luxemburg).
    • Nicht-ansässige Steuerpflichtige (Grenzgänger) eine Gleichstellung mit ansässigen Steuerpflichtigen beantragen, um Werbungskosten oder Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Kreditzinsen) geltend zu machen.
    • Fristen 2026: Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet regulär am 31. Dezember 2026.

    Warum professionelle Beratung?

    Gerade im grenzüberschreitenden Kontext zwischen Luxemburg und Deutschland ist die korrekte Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der elektronischen Einreichung via MyGuichet.lu und sorgen dafür, dass Sie von aktuellen Begünstigungen – wie dem neuen Steuerkredit für Investitionen in Start-ups (ab 2026) – profitieren.

    Das gehört alles zur betrieblichen Steuererklärung

    • Körperschaftsteuererklärung (Impôt sur le revenu des collectivités – IRC)
    • Gewerbesteuererklärung (Impôt commercial communal – ICC)
    • Vermögensteuererklärung (Impôt sur la fortune – IF)
    • Umsatzsteuererklärungen (Taxe sur la valeur ajoutée – TVA)
    • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen (Déclaration de la retenue d’impôt sur les revenus de capitaux)
    Als Steuerberater für die Steuererklärung holen wir das Bestmögliche für Sie heraus! Andreas Theres

    Partner und Steuerberater

    Und was können wir für Sie tun?

    Sie haben Fragen rund ums Thema Steuererklärung oder wünschen ein persönliches Gespräch mit uns? Gerne! Egal, ob es um die Steuererklärung oder ein anderes Steueranliegen geht, wir geben Ihnen kompetente Antworten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Andreas Theres

    Partner und Steuerberater

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      Sie möchten die bestmögliche Lösung, eine schnelle fachkundige Auskunft oder eine professionelle Bearbeitung Ihres Anliegens? Prima, wir auch! Füllen Sie einfach das Kurzformular aus oder rufen Sie uns an.

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