In Luxemburg unterliegen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen spezifischen Deklarationspflichten. Wir begleiten Sie dabei, Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und Optimierungspotenziale auszuschöpfen.
Für Unternehmen (Kapital- und Personengesellschaften)
Juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Luxemburg sind zur jährlichen Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Dies umfasst im Wesentlichen:
- Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer: Deklaration der weltweiten bzw. lokal erzielten Gewinne.
- Vermögensteuer: Jährliche Feststellung des Nettovermögens zum Stichtag 01. Januar.
- Umsatzsteuer (TVA): Je nach Umsatzgröße monatliche, vierteljährliche oder jährliche Meldungen sowie eine zusammenfassende Jahreserklärung.
- Neu ab 2026: Beachten Sie die erweiterten Melde- und Registrierungspflichten im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) für Konzerneinheiten.
Für Privatpersonen & Grenzgänger
Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (Modell 100) besteht in Luxemburg unter anderem, wenn:
- Das steuerpflichtige Haushaltseinkommen einen Betrag von 100.000 € übersteigt.
- Mehrere Einkommen gleichzeitig bezogen werden (z. B. Ehepaare mit zwei Gehältern in Luxemburg).
- Nicht-ansässige Steuerpflichtige (Grenzgänger) eine Gleichstellung mit ansässigen Steuerpflichtigen beantragen, um Werbungskosten oder Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Kreditzinsen) geltend zu machen.
- Fristen 2026: Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet regulär am 31. Dezember 2026.
Warum professionelle Beratung?
Gerade im grenzüberschreitenden Kontext zwischen Luxemburg und Deutschland ist die korrekte Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der elektronischen Einreichung via MyGuichet.lu und sorgen dafür, dass Sie von aktuellen Begünstigungen – wie dem neuen Steuerkredit für Investitionen in Start-ups (ab 2026) – profitieren.